Über mich
Benedikt Frank
Dipl.-Ing. - Freier Architekt
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
nach DIN EN ISO/ICE 17024
Büro / Berufserfahrung
2002
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Bürogründung: Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung / Architektur
1995 - 2002
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Mitarbeit in zwei Architekturbüros: HWH - Architekten (Karlsruhe) / Büro H.-J. Schneider (Karlsruhe)
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Tätigkeitsbereiche: Bauplanung, Ausschreibungen, Projektmanagement, Objektüberwachungen / Bauleitung, Bauabnahmen und Kostenkontrolle
Ausbildung
1983 - 2003
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Abitur am Scheffelgymnasium in Bad Säckingen
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Maurerlehre mit Abschluss zum Maurergesellen
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Architekturstudium an der Technischen Universität Karlsruhe (jetzt KIT) / Abschluss: Dipl.Ing. - Architektur
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Sachverständigenausbildung mit zahlreichen Seminare
Abschluss / Zertifikat:
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"geprüfter Sachverständiger für Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien" (Sprengnetter Akademie)
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Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
(Sprengnetter Zertifizierung GmbH)
Hinweise:
Die Sprengnetter Zertifizierung GmbH ist eine durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannte Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Personalzertifizierung von Bewertungssachverständigen in Deutschland. Zur Qualitätssicherung sind die geprüften Sachverständigen einer ständigen Überwachung und Weiterbildung verpflichtet.
Eine Zertifizierung nach Sprengnetter Zert DIN ISO/IEC 17024 berechtigt zur Vorlage von steuerlichen Gutachten bei Finanzämtern und entspricht den Vorgaben in § 198 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG). Die Finanzverwaltung hat dadurch die Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024 der öffentlichen Bestellung gleichgestellt. Aktuell sind gemäß BewG lediglich 6 Zertifizierungsstellen für den Bereich Immobilienbewertung bei der DAkkS akkreditiert:
- Sprengnetter Zertifizierung
- DIAZert
- IQ-Zert
- EIPOSCERT
- Hochschule Anhalt (Izert)
- HypZert
In der Gerichtsbarkeit steht eine Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024 der öffentlichen Bestellung und Vereidigung ebenfalls gleich, da nach herrschender Meinung § 404 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) als reine Ordnungsvorschrift anzusehen ist. So hat z.B. das Landgericht Hechingen in einem Urteil vom 19.07.2017 - 1 OH 19/15 einen Antrag abgewiesen in dem gefordert wurde, einen zertifizierten Sachverständigen abzulehnen mit der Begründung, er sei nicht öffentlich bestellt und vereidigt.
Weiterbildung / Qualitätssicherung:
seit 2002
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Durch regelmäßige Besuche von Weiterbildungsseminaren wird die hohe Qualität der Bewertungen gewährleistet.
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seit 2011: "Geprüfter ImmoSchaden-Bewerter - Sprengnetter Akademie"
seit 2004
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Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e. V. (BVFS)
seit 2009
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Mitglied im Sprengnetter-Expertengremium für Immobilienwerte (Nordbaden)
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an oder senden eine E-Mail.
0721-16 11 078
Kooperationen
Schadensbegutachtungen
Tilmann Frank, Dipl.-Ing. Freier Architekt
- Sachverständiger für Gebäudeschäden -
Hilariusstraße 8
79713 Bad Säckingen
Tel. 07761 / 2690
www.tilmannfrank.de
Energieausweise
gerne organisieren wir auch Energieausweise nach Gebäudenergiegesetz (GEG) - in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Kooperationspartner