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Weinrebe über Holztür

Bewertungsanlässe

Die Bewertung von Immobilien können für unterschiedliche Anlässe erstellt werden z. B. bei

 

Kauf und Verkauf
als Verhandlungsgrundlage für Kauf- und Verkaufsentscheidungen

Vermögensübersichten im Erbfall oder bei Schenkungen
für die Auszahlungsbemessung innerhalb einer Erbengemeinschaften, vorgezogene Erbauseinander-setzungen, testamentarische Verfügungen oder Schenkungen Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidungen zur Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens (z. B. bei Zugewinngemeinschaften).

Steuerliche Wertermittlungen
Ermittlung von Bedarfswerten als "niedrigerer gemeiner Wert" (§ 9 BewG) bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Grunderwerbsteuer, Teilwertermittlung bei Unternehmensbewertungen oder

zur Feststellung der Einlage- und Entnahmewerte (bei Ein- und Ausgliederungen in Bezug auf das Betriebs-vermögen), als Grundlage bei Kaufpreisaufteilungen in Boden- und Gebäudewert (zur Optimierung der zulässigen Abschreibungen)
 

Vormundschaftsangelegenheitenals Grundlage (Vermögensübersicht, Verkauf) für Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft.


Beleihungswertermittlungen
zur Bestimmung der Darlehenshöhe bei Kreditvergabe

Zwangsversteigerungen
als Grundlage zur Zwangsversteigerung für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungs-gericht und deren Rechtspfleger

Kapitalanlagen / Renditeprognosen
für Kapitalanlagen bzw. Renditeprognosen

Versicherungswertermittlungen
zur Ermittlung und Anpassung der Gebäudeversicherung (Wiederbeschaffungswert),

Mietstreitigkeiten
Ermittlung der ortsüblichen Miete oder Pacht durch ein Mietwertgutachten

Bewertung von Rechten und Belastungen (Abteilung II im Grundbuch)

  • Wohnungs- und Nießbrauchrechte

  • Altenteilregelung mit Pflegeversicherung

  • Baulasten, Leitungs- und Wegerechte

  • Erbbaurechte

Sie möchten mehr zum Ablauf der Zusammenarbeit erfahren?

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