Ablauf der Beauftragung
Bewertungsverfahren
1. Kontaktaufnahmen / unverbindliches Vorgespräch:
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per Telefon oder Email => hierzu haben wir für Sie auch eine "Checkliste" (pdf-Datei) zusammengestellt mit Angaben zum Bewertungsobjekt und den vorhanden Unterlagen
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unverbindliches Vorgespräch mit gemeinsamer Vereinbarung des Leistungsumfanges, der terminlichen Umsetzung sowie des Honorars in Abhängigkeit von der Objekt- und Bewertungsart sowie dem zu erwartenden Aufwand. => Üblicherweise richtet sich die Bemessung meines Honorars nach den Empfehlungen des BDGS (Bundesverband deutscher Grundstückssachverständiger).
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Gerne erstellen wir für Sie auch im Vorfeld ein pauschales Honorarangebot.
2. Übergabe der vorhanden Unterlagen
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persönliche Übergabe, per Email oder auf dem Postweg
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fehlende Unterlagen können wir für Sie gerne besorgen bzw. organisieren
3. Ortstermin am Bewertungsobjekt (zeitnah):
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Begutachtung der Bausubstanz und von Besonderheiten
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Erhebung der Bauweise und Ausstattung (Konstruktion, Innenausbau und Außenanlagen)
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Analyse der innerörtlichen und überregionalen Lage
4. Gutachtenerstellung:
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Objektbeschreibung und Berechnung des Verkehrswertes bzw. Marktwertes gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und geltender Wertermittlungsrichtlinien (Sachwertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie) bzw. nach Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).
5. Zusendung / Übergabe und Nachbesprechung:
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Zusendung / Übergabe des Gutachtens in gebundener Form: Laserausdruck
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ggf. Erläuterung und Stellungnahme zu den Inhalten und Berechnungen
Bewertungsverfahren
Je nach Art und Nutzung des Bewertungsobjektes wird das passende Verfahren ausgewählt:
Vergleichswertverfahren:
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wird überwiegend bei Eigentumswohnungen und in der Bodenwertermittlung angewendet - es basiert auf abgeleiteten relativen Vergleichswerten bzw. Vergleichskaufpreisen - bezogen auf die Wohn- / Nutzfläche (€/m²)
Ertragswertverfahren:
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vorwiegend bei Renditeobjekten, z. B. bei Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbeojekte. Das Verfahren basiert auf den marktüblich erzielbaren Erträgen (Mieten und Pachten, ohne Bewirtschaftungskosten), die aus dem Bewertungsobjekt zu erzielen sind, bezogen auf die wirtschaftliche Restnutzungsdauer des Objektes - unter Berücksichtigung anstehender und zurückliegender Unterhaltungsaufwendungen.
Sachwertverfahren:
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vorzugsweise bei eigengenutzten Immobilien, z. B. bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Das Verfahren baut auf den Herstellungskosten und den Grundstückwert des Bewertungsobjektes auf - unter Berücksichtigung der Alterswertminderung, einer Marktanpassung sowie anstehender und zurückliegender Instandhaltungsmaßnahmen.