Bewertungsanlässe
Die Bewertung von Immobilien können für unterschiedliche Anlässe erstellt werden z. B. bei
Kauf und Verkauf
als Verhandlungsgrundlage für Kauf- und Verkaufsentscheidungen
Vermögensübersichten im Erbfall oder bei Schenkungen
für die Auszahlungsbemessung innerhalb einer Erbengemeinschaften, vorgezogene Erbauseinander-setzungen, testamentarische Verfügungen oder Schenkungen Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidungen zur Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens (z. B. bei Zugewinngemeinschaften).
Steuerliche Wertermittlungen
Ermittlung von Bedarfswerten als "niedrigerer gemeiner Wert" (§ 9 BewG) bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, Teilwertermittlung bei Unternehmensbewertungen oder zur Feststellung der Einlage- und Entnahmewerte (bei Ein- und Ausgliederungen in Bezug auf das Betriebs-vermögen), als Grundlage bei Kaufpreisaufteilungen in Boden- und Gebäudewert (zur Optimierung der zulässigen Abschreibungen) oder z. B. als Nachweis des "Tatsächlichen Werts des Grund und Bodens" bei der Grundsteuer und als Nachweis für die niedrigere Restnutzungsdauer von Gebäuden
Vormundschaftsangelegenheiten
als Grundlage (Vermögensübersicht, Verkauf) für Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft.
Beleihungswertermittlungen
zur Bestimmung der Darlehenshöhe bei Kreditvergabe
Zwangsversteigerungen
als Grundlage zur Zwangsversteigerung für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungs-gericht und deren Rechtspfleger
Kapitalanlagen / Renditeprognosen
für Kapitalanlagen bzw. Renditeprognosen
Versicherungswertermittlungen
zur Ermittlung und Anpassung der Gebäudeversicherung (Wiederbeschaffungswert),
Mietstreitigkeiten
Ermittlung der ortsüblichen Miete oder Pacht durch ein Mietwertgutachten
Bewertung von Rechten und Belastungen (Abteilung II im Grundbuch)
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Wohnungs- und Nießbrauchrechte
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Altenteilregelung mit Pflegeversicherung
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Baulasten, Leitungs- und Wegerechte
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Erbbaurechte / Erbbaugrundstücke